Kinderbetreuung in Memmingen

Die Stadt Memmingen übernimmt die Trägerschaft mehrerer Kitas

Bewegung in der Kita
Die Stadt Memmingen übernimmt von der Unterhospitalstiftung den Betrieb mehrerer Kindertagesstätten.

Die Stadt Memmingen übernimmt von der Unterhospitalstiftung den Betrieb mehrerer Kindertagesstätten.

Bild: Marijan Murat/dpa (Symbolbild)

Die Stadt Memmingen übernimmt von der Unterhospitalstiftung den Betrieb mehrerer Kindertagesstätten.

Bild: Marijan Murat/dpa (Symbolbild)

Der Betrieb der Kindertagesstätten geht von der Unterhospitalstiftung auf die Stadt Memmingen über. Was die Gründe dafür sind und um welche Kitas es geht.
19.04.2024 | Stand: 06:00 Uhr

Die Unterhospitalstiftung der ehemals freien Reichsstadt Memmingen gewährt seit dem 13. Jahrhundert Zuwendungen an bedürftige Bürger der Stadt. Zudem betreibt sie Krankenhäuser, Altenheime und Kindergärten. Letzteres wird sich zum 1. Januar 2025 ändern. Von diesem Tag an wird die Stadt Memmingen den Betrieb folgender Kindertageseinrichtungen von der Stiftung übernehmen: Stadtweiherstraße, am Wartburgweg (einschließlich Bildungs- und Freizeiteinrichtung), an der Edith-Stein-Schule, am Zollergarten und an der Stebenhaberstraße. Das haben die Mitglieder des städtischen Finanzausschusses auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig beschlossen.

So viel muss die Stadt für den Kita-Betrieb bezahlen

Die Gründe für den Betreiberwechsel erläuterte Stadtkämmerer Markus Weiß den Ausschussmitgliedern. Demnach kann die Finanzierung der betreffenden Kindertageseinrichtungen seit dem Jahr 2022 nicht mehr komplett mit Stiftungsmitteln gestemmt werden. Vielmehr muss die Stadt seither Geld zuschießen - und zwar jedes Jahr mehr. So lag der städtische Zuschuss im Jahr 2022 noch bei etwa 65.000 Euro. Im Jahr 2023 waren es bereits 1,23 Millionen Euro. In diesem Jahr ist ein Zuschuss in Höhe von zwei Millionen Euro eingeplant. Auch wenn in den Jahren 2024 und 2024 erhebliche Ausgaben auf den Gebäudeunterhalt entfallen, wird der laufende Betrieb nach den Worten des Kämmerers künftig nicht mehr von der Unterhospitalstiftung finanziert werden können.

Warum ist der Trägerwechsel sinnvoll?

Unabhängig von der finanziellen Situation sprechen laut Weiß auch organisatorische Aspekte dafür, "dass ein Übergang der Trägerschaft auf die Stadt notwendig und sinnvoll ist". So müsse beispielsweise kein neuer Arbeitsvertrag mehr geschlossen werden, wenn eine Person von einer Stiftungseinrichtung zur Stadt wechselt. Darüber hinaus verwaltet die Kommune bereits jetzt das Personal der Kitas, organisiert den Betrieb und ist für die Belegung der Einrichtungen zuständig. Die Trennung ist also nur rechtlich und nicht organisatorisch vorhanden.

Welche Folgen der Wechsel für die Mitarbeiter hat

Mit dem Wechsel der Betriebsträgerschaft werden alle Kita-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter automatisch Beschäftigte der Stadt. Die Übernahme erfolgt gemäß dem Ausschuss-Beschluss ohne tarifliche Nachteile. Zudem entstehen der Stadt und der Stiftung laut Weiß keine Mehrkosten. Denn die Ausgaben - zum Beispiel für das Personal - würden lediglich anders verbucht, aber nicht steigen, weil ja keine zusätzlichen Stellen geschaffen würden.

Stiftungszweck wird weiter erfüllt

Formal bleiben die Gebäude im Eigentum der Stiftung, die diese dann für die Kitas kostenlos zur Verfügung stellt. Nach Weiß' Aussagen können weiterhin Stiftungsmittel verwendet werden, um die dann von der Stadt betriebenen Einrichtungen zu finanzieren. Der Stiftungszweck werde somit erfüllt und die Stadt finanziell nicht mehr belastet als das bisher schon der Fall sei.